Interimsvereinbarung zu neuen Regelungen:
Am 9. Dezember 2022 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung erzielt, die darauf abzielt, alle auf den EU-Markt gebrachten Batterien nachhaltiger, recycelbarer und sicherer zu machen. Die Vereinbarung baut auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2020 auf und zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien anzugehen.
Die neue Gesetzgebung unterteilt die Batterieerneuerung in fünf Kategorien:
Tragbare Batterie: versiegelt, Masse ≤5 kg, nicht für den industriellen Einsatz konzipiert.
• SLI-Batterie: Jede Batterie, die dazu bestimmt ist, elektrische Energie zum Starten, Beleuchten oder Zünden, aber auch für Hilfs- oder Standbyzwecke für Fahrzeuge, andere Transportmittel oder Maschinen bereitzustellen.
• Light Vehicle (LMT)-Batterie: Jede versiegelte Batterie mit einer Masse von weniger als 25 kg, die für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt ist und von einem Elektromotor allein oder von einer Kombination aus Elektromotoren und Arbeitskräften angetrieben werden kann, einschließlich Fahrzeugen der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
• Batterie für Elektrofahrzeuge (EV): Jede Batterie, die für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Kategorien M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 ausgelegt ist; Oder Fahrzeugbatterie der Klasse L mit einer Masse >25 kg.
Industriebatterie: Jede Batterie, die speziell für den industriellen Einsatz entwickelt wurde oder die für den industriellen Einsatz vorbereitet und wiederverwendet wurde.
Neue Anforderungen an Batterieproduktion, Recycling und Wiederverwendung in der neuen Gesetzgebung:
1. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden ab 2024 schrittweise Nachhaltigkeitsanforderungen an den CO2-Fußabdruck, recycelte Inhaltsstoffe sowie Leistung und Haltbarkeit eingeführt.
2. Ab Mitte 2025 wird ein umfassenderer Regulierungsrahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft treten.
3. Im Laufe der Zeit höhere Sammelziele einführen: Für Gerätebatterien lauten die Ziele: 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030, und für Leichtfahrzeugbatterien (LMT) 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.
4. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt werden und es muss ein hoher Grad an Recycling erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
5. Stellen Sie sicher, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und wieder verwendet werden, indem Sie im Laufe der Zeit strengere Rückgewinnungseffizienz- und Materialrückgewinnungsziele festlegen. Die Zielvorgaben für die Lithiummaterialrückgewinnung werden bis 2027 50 Prozent und bis 2031 80 Prozent erreichen.
6. Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen nachweisen, dass die bei ihrer Herstellung verwendeten Materialien aus verantwortungsvollen Quellen stammen. Das bedeutet, dass soziale und ökologische Risiken, die mit der Gewinnung, Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen für die Batterieherstellung verbunden sind, identifiziert und gemindert werden müssen.
Nachfolgende gesetzgeberische Maßnahmen des neuen Gesetzes:
Das Europäische Parlament und der Rat müssen der neuen Verordnung nun noch förmlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die neuen Vorschriften werden die bestehende Batterierichtlinie ersetzen, die 2006 erlassen wurde. Dieser neue Regulierungsrahmen für Batterien erfordert die Verabschiedung einer Reihe detaillierterer Vorschriften (sekundäre Rechtsvorschriften) von 2024 bis 2028, um vollständig in Kraft treten zu können.
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