Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung der REACH-Verordnung veröffentlicht, um die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika einzuschränken

2022-09-16


Am 30. August 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission Änderungsentwürfe zu REACH (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII, die den absichtlichen Zusatz von Mikroplastik zu verschiedenen Produkten einschränken. Die am besten geeignete Übergangsfrist für die Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik in Parfüms beträgt laut Entwurf sechs Jahre nach Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnungen, vier Jahre für Blutegelprodukte, 12 Jahre für Lippenprodukte, Nagelprodukte und "residente" Kosmetika Make-up und sechs Jahre für andere ansässige Kosmetika. Um jedoch die Verwendung von Alternativen zu Mikroplastik in Lippenprodukten, Nagelprodukten und kosmetischen „residenten“ Kosmetika bis zum Ende des Übergangszeitraums zu fördern, sollten alle Lippenprodukte, Nagelprodukte und kosmetischen „residenten“ Kosmetika, die noch Mikroplastik enthalten, 8 bis 12 Jahre nach Inkrafttreten der überarbeiteten Vorschriften sollte auf dem Etikett „Dieses Produkt enthält Mikroplastik“ angegeben werden, um die Verbraucher über diese Tatsache zu informieren.